(Quelle: Deutsche Bauchemie)

Schwierige Gespräche zur IH-RL

FASSADE - Aktuell

Januar 2017

Der DAfStb hat eine Delegation der deutschen bauchemischen Industrie nach Berlin gebeten mit dem Ziel, in einer Vorbesprechung kritischer Stellungnahmen zum Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) einen Konsens zu finden. Die Positionen liegen weiterhin weit auseinander, Abhilfe soll nun ein zweiter Gelbdruck schaffen.

Die Verfahrensregeln des DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V.) sehen vor, dass Richtlinien im vollständigen Konsens der Beteiligten verabschiedet werden, Mehrheitsentscheidungen gelten nicht. Die Deutsche Bauchemie e.V. (DBC) hatte zuvor bereits deutlich gemacht, dass man gegen die IH-RL in der jetzigen Gelbdruckfassung grundsätzliche Vorbehalte hat.

Richtlinie überholt

DBC-Hauptgeschäftsführer Norbert Schröter formulierte diese in der Sitzung in Berlin unmissverständlich: "Die DAfStb Instandhaltungsrichtlinie für Betonbauwerke entspricht nicht dem EuGH Urteil C100/13, der europäischen Bauproduktenverordnung und weiteren europäischen Regeln. Die Richtlinie wurde inzwischen von den europarechtlichen Entwicklungen überholt. In dieser Form schadet sie dem EU-Binnenmarkt und versucht den nationalen Markt Deutschland abzuschotten. Daher können wir ihr nicht zustimmen."

Von einer europarechtskonformen Ausgestaltung der IH-RL kann nach Auffassung der DBC nur gesprochen werden wenn • alle Produktanforderungen entfallen, die über den jeweils gültigen Stand der EN 1504 hinausgehen; • alle Instandsetzungsverfahren, Definitionen und Fachbegriffe in der EN 1504 und in der IH-RL vollständig übereinstimmen; • in EN 1504 geregelte Produkte in die IH-RL aufgenommen werden; • ausschließlich auf Prüfverfahren der EN 1504 für wesentliche Merkmale verwiesen wird; • die Identitätsmerkmale aus den Angaben zur Ausführung entfernt werden.

Einspruchsphase für Gelbdruck

Der Gelbdruck der überarbeiteten DAfStb-Instandhaltungsrichtlinie ist seit Mitte Juni 2016 veröffentlicht und befindet sich aktuell in der Einspruchsphase. 1650 Einsprüche sind beim DAfStb eingegangen, entsprechende Sitzungen derzeit noch bis März 2017 angesetzt. Die neue Instandhaltungs-Richtlinie soll dann in die Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmungen" (VVTB) gemäß neuer Musterbauordnung, Paragraph 85, aufgenommen werden.

Dazu wird es vorerst nicht kommen, so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Bauchemie. Nobert Schröter: "Das wesentliche Ergebnis des Konsensgespräches war, dass die vorliegenden 1650 Einsprüche verhandelt werden und in einen zweiten Gelbdruck münden sollen."

Harmonisierte EN 1504 und die CE-Kennzeichnung benötigt

Laut EuGH Urteil C100/13 vom 16.10.2014 sind zusätzliche nationale Anforderungen an bestimmte Bauprodukte mit CE-Zeichen nicht zulässig, das Ü-Zeichen fällt künftig weg (Hintergründe und Details hierzu hat die DBC in einer eigenen Infoschrift vor wenigen Wochen veröffentlicht). Im Bereich der Betoninstandsetzung gilt die harmonisierte Norm EN 1504, die für diesen Bereich auch die CE-Kennzeichnung regelt.

"Hier greift dasselbe Prinzip aus dem EuGH-Urteil", so Norbert Schröter, "wonach die IH-RL nationale Zusatzanforderungen festschreiben will, die gegenüber der EN 1504 keinen Bestand haben werden. Unsere Mitgliedsunternehmen haben Europa als Heimatmarkt, wir benötigen die harmonisierte EN 1504 und die CE-Kennzeichnung. Ein neues nationales Regelwerk mit freiwilliger Fremdüberwachung nach der neuen VVTB brauchen wir nicht."

www.deutsche-bauchemie.de

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