(Foto: © VDPM/Sievert)

DIBt verlängert Zulassung für Aufdopplung

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zur Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) auf bestehende WDVS oder Holzwolle Leichtbauplatten um fünf Jahre bis zum 18. April 2029 verlängert.

Das Verfahren gilt damit als allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Vom Regelungsumfang und von den technischen Inhalten her gibt es in der neuen aBG keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument. Die Mitgliedsunternehmen des VDPM und die ausführenden Fachunternehmer haben damit das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mittels der Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen.

Eine aufgedoppelte Fassade bildet eine bautechnische, optische und energetische Optimierung in einem einzigen Verfahren. Durch die deutlich geringeren Wärmeverluste sinken für die Gebäudeeigentümer die Energiekosten. Weil die vorhandene Dämmung auf der Fassade verbleibt, leistet die Aufdopplung einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und zum Klimaschutz durch Senkung des CO2-Ausstoßes.

Statistik Dämmstoffe in WDVS

Diesen Zielen dienen WDVS generell bei der notwendigen energetischen Ertüchtigung von Gebäudefassaden vor allem im Bestand. Dabei kommen Systeme mit verschiedenen Dämmstoffen zum Einsatz. Als Ergänzung zu der am 25. April 2024 veröffentlichten Marktstatistik bietet der VDPM einen Überblick über die in WDVS verwendeten Dämmstoffarten.

Er umfasst die Jahre 2022 und 2023 und beinhaltet eine Prognose der Entwicklung für das laufende Jahr. Dabei ergeben sich für den genannten Zeitraum sowohl bei EPS wie bei Mineralwolle und Holzweichfaser sowie bei den sonstigen Dämmstoffen nur sehr geringe Veränderungen der Anteile.


Weitere Informationen: www.vdpm.info

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